06.C Data Lifecycle (Lösungsraster)

Kundenbindungsprogramm

Aus Sicht des/der Kunden/in ist Sinn und Zweck des Kundenprogramms, dass er/sie einen Discount auf Folgekäufe erhält, wenn er/sie immer wieder beim gleichen Geschäft einkauft. So kann der/die Kunde/in an das Geschäft «gebunden» werden. Dies geht aus Kundensicht implizit aus den Umständen hervor und muss darum nicht explizit kommuniziert werden (Transparenz). Damit dem Kunden der Discount gewährt werden kann, muss der Umsatz des Kunden aufgezeichnet und dem Kunden zugeordnet werden (Verhältnismässigkeit).

Der Betreiberin des Schuhgeschäfts reicht diese Information eventuell aber nicht. Sie möchte möglicherweise auch aufzeichnen, was für Produkte der/die Kunde/in wann effektiv einkauft. Eine solche Aufzeichnung ist m.E. nur zulässig, wenn die entsprechenden Daten mit der Aufzeichnung anonymisiert werden und eine Identifizierung nicht mehr möglich ist. Anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter das Datenschutzgesetz (weil keine personenbezogenen Daten mehr). Zudem müssen die Kunden/innen m.E. darauf explizit hingewiesenen werden (Transparenz).

«Big Data» im Gesundheitswesen

M.E. dürfen Patientendaten für den hier erwähnten Zweck verwendet werden, wenn sie anonymisiert werden und eine Identifizierung nicht mehr möglich ist. Anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter das Datenschutzgesetz (weil keine personenbezogenen Daten mehr). Zudem müssen die Kunden/innen m.E. darauf explizit hingewiesenen werden (Transparenz).