11.04 Anwendbares Recht – Gerichtsstand

11 Dispute Resolution und Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt

National vs. International

Recht und Justiz sind meistens national. Dagegen ist die digitale Welt per se international. Das Internet ist ja das «World Wide Web» (WWW). Das ist die erste Schwierigkeit, Auseinandersetzungen in der digitalen Welt juristisch zu fassen. Gerade deswegen wäre es wichtig, Player und Infrastruktur zu lokalisieren. Dies ist jedoch in der digitalen Welt ebenfalls oft schwierig.

Aus schweizerischer Sicht gibt es für das anwendbare Recht und den Gerichtsstand kein besonderes Recht für die digitale Welt. Es werden das nationale Recht sowie allenfalls multilaterale oder bilaterale internationale Vereinbarung zur Bestimmung von anwendbarem Recht und Gerichtsstand angewandt. Dabei wird wischen Strafrecht und Zivilrecht unterschieden.

Strafrecht

Anwendbares Recht

Gemäss Art. 3 i.V.m. Art. 8 Strafgesetzbuch (StGB) ist diesem grundsätzlich unterworfen, wer in der Schweiz eine in der Schweiz strafbare Tat begeht. Dabei gilt eine strafbare Tat gilt als da begangen, wo der Täter sie ausführt oder pflichtwidrig untätig bleibt, und da, wo der Erfolg eingetreten ist.

Gerichtsstand

Nach Art. 31 Strafprozessordnung (StPO) sind für die Verfolgung einer Straftat grundsätzlich die schweizerischen Strafbehörden zuständig, wenn der Tatort oder der Erfolgsort in der Schweiz liegt (für weitere und besondere Gerichtsstände s. Art. 32 ff. StPO).

Zivilrecht

Vorab ist zu bemerken, dass es in Verträgen immer sehr ratsam ist, das anwendbare Recht (nur in internationalen Verträgen notwendig; in Kaufverträgen allenfalls mit Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts [auch Wiener Kaufrecht]) und den Gerichtsstand (für die Schweiz: politische Gemeinde, Kanton, Schweiz) explizit zu vereinbaren.

Anwendbares Recht

In Rechtsverhältnissen bzw. Rechtsgeschäften ohne Auslandsbezug kommt immer schweizerisches Recht zur Anwendung. Gibt es jedoch einen Auslandsbezug (mindestens eine ausländische Partei), wird das anwendbare Recht aus schweizerischer Sicht durch das schweizerische Internationale Privatrechtsgesetz (IPRG) bestimmt.

Gerichtsstand

Rechtsverhältnisse/Rechtsgeschäfte Schweiz-EU

Bei Rechtsverhältnissen bzw. Rechtsgeschäften zwischen Parteien aus der Schweiz und der Europäischen Union (EU) wird der Gerichtsstand durch das Lugano Übereinkommen (LugÜ; ein Parallelübereinkommen des Brüsseler Übereinkommens zwischen den EU-Mitgliedstaaten) bestimmt.

Rechtsverhältnisse/Rechtsgeschäfte Schweiz – «Rest der Welt»

Bei Rechtsverhältnissen bzw. Rechtsgeschäften zwischen Parteien aus der Schweiz und Parteien ausserhalb der EU wird auch der Gerichtsstand aus schweizerischer Sicht durch das IPRG bestimmt.

Wichtige internationale Gerichtsstände

Vertrag/Ansprüche aus Vertrag

Bei einem Rechtsstreit aus dem Vertrag im Verhältnis Schweiz-EU ist der Gerichtsstand generell am Ort, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre (Art. 5 Ziff. 1 LugÜ).

Bei einem Rechtsstreit aus Vertrag im Verhältnis Schweiz-«Rest der Welt» ist der Gerichtsstand entweder am Wohnsitz bzw. Sitz des Beklagten (Art. 112 IPRG) oder, wenn der Erfüllungsort für die charakteristische Leistung in der Schweiz ist, am entsprechenden Ort in der Schweiz (Art. 113 IPRG)

Nach Art. 117 IPRG ist der Gerichtsstand in Vertragsverhältnissen generell am Ort, wo die charakteristische Leistung erbracht wird. Bei einem Veräusserungsvertrag ist dafür die Leistung des Veräusserers massgebend, bei einem Gebrauchsüberlassungsvertrag die Leistung der Partei, die die Sache oder das Recht überlässt, bei einem Auftrag oder Werkvertrag u.ä. der Ort, wo die Dienstleistung erbracht wird.

Konsumentengerichtsstand (!)

Ganz wichtig, insbesondere für den E-Commerce: Eine Konsumentin, ein Konsument (B2C) kann sowohl nach LugÜ (Art. 16; Schweiz-EU, s. dazu vorne), als auch nach IPRG (Art. 114; Schweiz-«Rest der Welt», s. dazu vorne) immer an seinem eigenen Wohnsitz klagen oder verlangen, dass er oder sie dort beklagt wird! Dabei handelt es sich um den sogenannten Konsumentengerichtsstand, der nicht wegbedungen werden kann!

11 Dispute Resolution und Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt