03 Arbeitnehmer in der digitalen Welt – Cases
Case

Anna Meier, Ben Keller und Carla dos Santos sind Studierende der Hochschule Luzern. Im Rahmen eines Innovationsprojekts entwickeln sie gemeinsam die Plattform «ClickTask». Unternehmen können über ClickTask administrative Tätigkeiten ausschreiben. Diese Aufträge werden von sogenannten «Clickworkern» erledigt, die sich auf der Plattform registrieren und die ausgeschriebenen Aufgaben annehmen.
Die Plattform funktioniert wie folgt:
Registrierung
Clickworker erstellen ein Profil auf ClickTask mit ihren Fähigkeiten und Verfügbarkeiten. Unternehmen erstellen ein Firmenprofil.
Auftragsvergabe
Unternehmen schreiben einzelne Aufgaben («Tasks») aus. Clickworker können sich auf die Tasks bewerben. Die Plattform weist die Aufgaben per Algorithmus zu.
Durchführung
Die Clickworker erledigen die Tasks an ihrem eigenen Computer. Die Plattform gibt dabei vor, in welchem Format und in welcher Frist die Ergebnisse abzuliefern sind.
Vergütung
ClickTask legt die Tarife pro Task fest. Die Clickworker erhalten ihre Vergütung über die Plattform, nach Abzug einer Provision von 20 % zugunsten von ClickTask.
Bewertung
Unternehmen bewerten die Arbeit der Clickworker. Clickworker mit schlechten Bewertungen werden automatisch weniger Tasks zugewiesen. Bei wiederholten Beschwerden wird das Konto gesperrt.
Kontrolle
ClickTask überwacht die Bearbeitungszeit und protokolliert, wann sich ein Clickworker ein- und ausloggt. Die Plattform sendet automatisch Mahnungen, wenn eine Fristverzögerung droht.
Die Plattform hat schnell Erfolg. Innerhalb weniger Monate registrieren sich 250 Clickworker in der Schweiz. Etwa 40 davon arbeiten regelmässig über ClickTask und erledigen dort den Grossteil ihrer Tätigkeiten. Einige Clickworker bewerben sich zudem aus dem Ausland, insbesondere aus Deutschland und Österreich.
Anna, Ben und Carla gründen für den Betrieb der Plattform die ClickTask GmbH mit Sitz in Luzern. In den Nutzungsbedingungen der Plattform steht: «Die Clickworker sind selbständig tätig. Es besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen den Clickworkern und ClickTask.»
Clickworker Daniel Brunner wendet sich an die drei Gründer. Er arbeitet seit sechs Monaten praktisch vollzeitlich über ClickTask und möchte wissen, ob er nicht eigentlich als Angestellter zu betrachten sei. Er fordert rückwirkend Ferienentschädigung, Sozialversicherungsbeiträge und eine Lohnfortzahlung für zwei Wochen, in denen er wegen Krankheit keine Tasks erledigen konnte.
Kurz darauf meldet sich auch die Ausgleichskasse des Kantons Luzern bei der ClickTask GmbH und verlangt Auskunft über die Art der Beschäftigung der Clickworker.
Aufgabe
Bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben unter Einsatz von KI-Werkzeugen (Chatbots). Dokumentieren Sie Ihre Lösungen sorgfältig.
Aufgabe 1: Arbeitnehmer oder Selbständige?
Prüfen Sie, ob die Clickworker auf der Plattform ClickTask als Arbeitnehmende im Sinne von Art. 319 OR zu qualifizieren sind oder ob sie als selbständig Erwerbende tätig sind.
a) Welche Kriterien sind nach schweizerischem Recht und schweizerischer Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen Angestelltenverhältnis und Freelancing massgeblich?
b) Wenden Sie diese Kriterien auf den Sachverhalt von ClickTask an. Welche Elemente sprechen für ein Angestelltenverhältnis, welche dagegen?
c) Welche Bedeutung hat die Klausel in den Nutzungsbedingungen, wonach kein Arbeitsverhältnis besteht?
d) Ziehen Sie Parallelen zum Uber-Fall (BGE 2C_34/2021 vom 30. Mai 2022). Inwiefern ist die Situation von ClickTask mit derjenigen von Uber vergleichbar?
Aufgabe 2: Wer ist Arbeitgeber?
Gesetzt den Fall, die Clickworker wären als Arbeitnehmende zu qualifizieren: Bei wem sind sie angestellt? Prüfen Sie, ob der Arbeitgeber die ClickTask GmbH ist oder ob allenfalls die auftraggebenden Unternehmen als Arbeitgeber in Frage kommen.
Aufgabe 3: Pflichten des Arbeitgebers
Welche konkreten Verpflichtungen treffen den Arbeitgeber, wenn ein Arbeitsverhältnis bejaht wird? Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
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- Sozialversicherungsrechtliche Pflichten
- Ferienansprüche
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Kündigungsschutz
- Rückwirkende Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Ausgleichskasse
Aufgabe 4: Clickworker aus dem Ausland
Wie verhält sich die arbeitsrechtliche Situation, wenn Clickworker aus dem Ausland (z.B. aus Deutschland oder Österreich) Tasks auf der Plattform erledigen? Berücksichtigen Sie dabei:
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- Welches Recht ist anwendbar?
- Wo ist der Arbeitsort? Spielt es eine Rolle, ob der Clickworker seinen Wohnsitz im Ausland hat?
- Welche Sozialversicherungspflichten bestehen für die ClickTask GmbH gegenüber ausländischen Clickworkern?
- Gibt es Unterschiede in der rechtlichen Beurteilung je nach Herkunftsland (EU/EFTA vs. Drittstaaten)?
Aufgabe 5: Neues Recht für Clickworker?
Das geltende schweizerische Recht kennt nur die Kategorien «Angestellte/r» und «Selbständige/r». Clickworker passen in keine der beiden Kategorien vollständig. Diskutieren Sie, ob die Schweiz einen neuen rechtlichen Status für Plattformarbeitende schaffen sollte, und welche Vor- und Nachteile ein solcher Status hätte. Berücksichtigen Sie dabei die Position des Bundesrates (Bericht Oktober 2021) sowie die Ansätze in anderen Ländern (z.B. Kalifornien, UK).
