06.C EU-DSGVO «Dopolino»

06 Data Protection – Cases

Case

Die Diginvent Gmbh, die ihren Sitz im schweizerischen Rotkreuz hat, entwickelt und vertreibt die Software «Dopolino», mit der Kinderhorte die Daten der von ihnen betreuten Kinder und ihren Eltern erfassen, die Einteilung der Kinder in Gruppen koordinieren und den Hort administrieren (Lohnbuchhaltung, Abrechnung Betreuungsgebühren) können. Die Software «Dopolino» wird nicht auf den PC der Kunden geladen, sondern die Kunden erhalten von Diginvent einen Nutzernamen und ein Passwort, mit denen sie sich auf der Homepage www.dopolino.ch einloggen und die Software auf dem Server von Diginvent nutzen können. Ein solches Computerprogramm mit einer solchen Nutzung wird «Software as a Service» (SaaS) genannt. Die bei «Dopolino» eingegebenen Daten werden somit ebenfalls auf dem Server der Diginvent in Rotkreuz gespeichert.

Ein Kunde von Diginvent ist der Kinderhort «Kunterbunt» im schweizerischen Kreuzlingen, unmittelbar an der Schweizer Grenze. Aus diesem Grund bringen auch Eltern aus dem nahen Deutschland ihre Kinder in diesen Kinderhort. «Kunterbunt» akquiriert jedoch nicht in Deutschland. Die deutschen Eltern melden sich direkt bei «Kunterbunt» in Kreuzlingen und melden sich auch dort vor Ort an.

Aufgabe

Diginvent fragt sich, ob wegen des hier genannten Umstands die Software «Dopolino» an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union angepasst werden muss.

Klären Sie diese Frage ab und erläutern Sie Ihre Meinung dazu.

06 Data Protection – Cases