08.11 Firma und Domainname nicht vergessen

08 Innovationsschutz von digitalen Produkten

Zum immaterialgüterrechtlichen Portfolio kommt heute auch noch der Schutz der Firma (Name des Unternehmens) und der entsprechende Domainname dazu. Wirklich wertvoll dürften eine Firma und/oder eine Marke nur dann sein, wenn dem Unternehmen auch der relevante Domainname gehört. Bezogen auf die Schweiz darf man neben dem Country Top Level Domain (cTLD) «.ch» den generic Top Level Domain (gTLD) «.swiss» nicht vergessen. Letzterer dürfte wohl vor allem für Unternehmen interessant sein, die auch im Ausland oder im Tourismus aktiv sind.

Generischer Domainname vs. originelle Marke – originelle Firma

Ein beschreibender Name kann nicht als Marke registriert werden, jedoch als Domainname. Beschreibende Namen haben dafür den Vorteil, dass sie auf Suchmaschinen einfach gefunden werden. Damit kann es heute sein, dass ein Unternehmen eine Firma oder einen Produktenamen bevorzugt, der immaterialgüterrechtlich nicht geschützt werden kann, jedoch dafür bei der Internetsuche vorteilhaft ist.

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