09.01 Haftung und Haftungsarten

09 Haftung in digitalen Projekten

Haftung

«Haftung» im Rechtssinne ist das Einstehenmüssen für einen Schaden. Die Haftung ist zu unterscheiden von der Gewährleistung bzw. Garantie, d.h. dem Einstehenmüssen für einen Mangel in Bezug auf ein Produkt (Ware oder Dienstleistung).

Haftungsarten

In der Schweiz wird grundsätzlich unterschieden zwischen vertraglicher (Art. 97 ff. des Obligationenrechts, OR) und ausservertraglicher Haftung (insb. Art. 41 ff. OR). Ausservertragliche Haftung ist jede Haftung, der kein Vertrag zugrunde liegt. Dazu gehören die Verschuldenshaftung und die Kausalhaftung.

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