09 Haftung in digitalen Projekten
Haftung
«Haftung» im Rechtssinne ist das Einstehenmüssen für einen Schaden. Die Haftung ist zu unterscheiden von der Gewährleistung bzw. Garantie, d.h. dem Einstehenmüssen für einen Mangel in Bezug auf ein Produkt (Ware oder Dienstleistung).
Haftungsarten

In der Schweiz wird grundsätzlich unterschieden zwischen vertraglicher (Art. 97 ff. des Obligationenrechts, OR) und ausservertraglicher Haftung (insb. Art. 41 ff. OR). Ausservertragliche Haftung ist jede Haftung, der kein Vertrag zugrunde liegt. Dazu gehören die Verschuldenshaftung und die Kausalhaftung.
Allgemeine Haftungsvoraussetzungen
Unabhängig von der Haftungsart setzt jede Haftung dreierlei voraus: einen Schaden, ein schadensbegründendes Ereignis (z.B. eine Vertragsverletzung, eine widerrechtliche Handlung oder eine besondere gesetzliche Konstellation) sowie einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen diesem Ereignis und dem Schaden. Was unter dem Schaden und dem adäquaten Kausalzusammenhang im Einzelnen zu verstehen ist, wird in Kapitel 09.04 Verschuldenshaftung nach Art. 41 OR erläutert; die dortigen Ausführungen gelten sinngemäss für alle Haftungsarten.
