09 Haftung in digitalen Projekten

«Wir haben durchaus schon Schäden gesehen, die mit Technologie zusammenhängen. KI ist ja nicht das einzige Risiko, das von neuen Technologien ausgeht. Auch Software oder Algorithmen können Schäden verursachen, wenn sie nicht das tun, was sie sollen. Das ist heute besonders kritisch, weil der Wert vieler Unternehmen vor allem in Daten, Software, geistigem Eigentum und Vertrauen liegt. Wenn Technologie dort versagt, kann der Schaden enorm sein.» Andreas Berger, Group CEO der weltgrössten, schweizerischen Rückversicherungsgesellschaft Swiss Re, in der NZZ vom 19.04.2026.

Am 18. März 2018 kollidiert im US-amerikanischen Bundesstaat Arizona ein selbstfahrendes Auto des Fahrdienstvermittlers Uber mit einer 49-jährigen Fahrradfahrerin. Die Fahrradfahrerin stirbt im Spital (s. CNN 20.03.2018, Uber’s self-driving car killed someone. What happened?). Nicht zuletzt in den USA stellt sich in einem solchen Fall sofort die Frage nach der Haftung. Während Haftpflichtfälle schon in der anlogen Welt schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen aufwerfen, wird die Sache in der digitalen Welt noch komplexer. Denn zwischen Mensch und Maschine ist da nun auch noch eine digitale Komponente, die immer autonomer agiert (Stichwort «künstliche Intelligenz» (KI) [Artifical Intelligence, AI], s. dazu auch nachfolgend).

09.01 Haftung und Haftungsarten

09.02 Vertragliche Haftung

09.03 Ausservertragliche Haftung

09.04 Verschuldenshaftung nach Art. 41 OR

09.05 Kausalhaftung

09.06 Produktehaftpflicht

09.07 Genugtuung

09.08 Verjährung

09.09 Haftungsausschluss

09.10 Punitive Damage

09.11 Haftung in der Robotik

09.12 Haftung für künstliche Intelligenz

09.13 Haftpflichtversicherung

09.14 Rechtsschutzversicherung

09.L Lernziele und Lernkontrolle

09.C Cases