08.04 Need to know im Immaterialgüterrecht

08 Innovationsschutz von digitalen Produkten

Meine Studierenden wollen insbesondere für die Prüfung wissen, was sie denn vom Immaterialgüterrecht wirklich wissen müssen. Konkret sind dies folgende 4 Punkte:

Damit Sie Ihre Produkte immaterialgüterrechtlich optimal schützen können, ist es wichtig, dass Sie das ganze IP-Portfolio, also die 4 Immaterialgüterrechte Marke, Patent, Urheberrecht und Design kennen.

In der Folge müssen Sie die Voraussetzungen für den Schutz der Immaterialgüterrechte kennen, die die entsprechenden Gesetze nennen (MSchG, PatG, URG, DesG).

Der Dritte Punkt ist ein einfacher. Welche Rechte muss man registrieren und welche entstehen von Gesetzes wegen (Lat. «ipso iure»)? Das kann man sich gut merken. Das einzige Recht, das ohne Registereintrag entsteht, ist das Urheberrecht; und zwar mit praktisch weltweitem Schutz (basierend auf Berner Übereinkunft und TRIPS-Abkommen).

Der vierte Punkt ist vor allem auch aus ökonomischer Sicht wichtig. Er gibt den Unternehmen Zeit, um ihre Investitionen in immaterialgüterrechtlich geschützte Innovationen während eines gesetzlichen Monopols zu amortisieren. Es ist die Schutzdauer. Aus dieser Sicht bietet die Marke den besten Schutz. Der Markenschutz kann alle 10 Jahre um weitere 10 Jahre verlängert werden. Dieser Umstand ist insbesondere bei 2-D-Designs (z.B. Textildesign) zu berücksichtigen. So ist z.B. das bekannte Burberry-Muster (Burberry Check) (auch) als Marke geschützt. Das Muster wurde in den 20-er-Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelt. Wäre das Muster lediglich als Design registriert worden, wäre dessen Schutz bereits in den 40-er-Jahren abgelaufen (s. dazu nachfolgend). Dank Marke währt der Schutz nun ewig (!). Beschränkt, aber immerhin generell 70 Jahre währt der Schutz von Urheberrechten. Das Design ist bei der Schutzdauer an dritter Stelle. Ein Design kann für 5 Jahre registriert werden. Dieser Schutz kann vier Mal erneuert werden. Dies ergibt eine mögliche Schutzdauer von 25 Jahren. Obwohl für viele Inbegriff des immaterialgüterrechlichen Schutzes ist das Patent bei der Schutzdauer an letzter Stelle. Ein Patent kann generell für 20 Jahre geschützt werden. Eine Ausnahme mit einem zusätzlichen Schutzzertifikat gibt es für Pharmaprodukte (s. dazu Kapitel 08 Innovationsschutz von digitalen Produkten – Patent).

08 Innovationsschutz von digitalen Produkten