09.03 Ausservertragliche Haftung

09 Haftung in digitalen Projekten

Bei der ausservertraglichen Haftung besteht, entsprechend der Bezeichnung, zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten kein Vertrag. Das einfachste Beispiel ist wohl der Crash zwischen zwei Autos (→ Verschuldenshaftung, Kausalhaftung → dazu nachfolgend).

Bei der ausservertraglichen Haftung wird zudem zwischen der Verschuldenshaftung, bei der eben ein Verschulden bestehen muss (dazu nachfolgend) und der Kausalhaftung, bei der wegen einer bestimmten Konstellation gehaftet wird, unterschieden (dazu nachfolgend).

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