11.02 Eskalationsverfahren

11 Dispute Resolution und Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt

Zu jedem Zeitpunkt, jedoch idealerweise vor dem Ausbruch eines Rechtsstreites können die Parteien Eskalationsverfahren definieren und vereinbaren. Diese werden auch «juristisches Changemanagement» genannt, da es oft auch darum geht, ein Projekt veränderten Gegebenheiten anzupassen, auch wenn sich die Parteien diesbezüglich vorab nicht einig sind. Zu diesem Zweck bestimmen die Parteien, was sie tun, wenn es zu (rechtlichen) Meinungsverschiedenheiten kommt, wie sie diesen entkommen, eskalieren. Dies mit dem Ziel einer schnellen und aussergerichtlichen Bereinigung der Sache.

Change Management bzw. Eskalationsverfahren

In der Regel wird ein Eskalationsverfahren vereinbart, bei dem man zuerst auf der untersten Hierarchiestufe und innerhalb eines Projekts nach einer Lösung sucht. Gelingt dies nicht, bewegt man sich in der Suche auf der Hierarchie nach oben und in der Organisation nach aussen, letzteres also von der internen zur externen Streitschlichtung.

Dafür kann z.B. vereinbart werden, dass eine (rechtlich) Meinungsverschiedenheit zuerst zwischen den Projektverantwortlichen verhandelt wird. Kommt man auf dieser Stufe zu keiner Einigung, wird das Problem auf der Stufe der Geschäftsleitungen, der am Projekt beteiligten Parteien diskutiert. Kann auch auf dieser Stufe keine Einigung erzielt werden, kann die Sache bei Aktiengesellschaften noch auf die letzte interne Stufe gehoben werden, die Verwaltungsräte.

Mediation

Gibt es auch hier keine Einigung, ist die interne Eskalation gescheitert und es wird dafür eine externe Eskalation vereinbart. Wie auch sonst im Leben, ist es manchmal gut, im Streit zwischen zwei Personen einen Dritten beizuziehen. Im Eskalationsverfahren ist dies ein Mediator, eine Mediatorin. Ein Mediator ist eine von den Parteien unabhängige Person. Aufgabe des Mediators ist es nicht, einen Konflikt zu lösen, sondern den Parteien dabei zu helfen, eine für alle Parteien annehmbare Lösung zu finden. Gerade Letzteres ist ein grosser Vorteil einer Mediation, weil eine für alle annehmbare Lösung die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass diese Lösung von den Parteien dann auch wirklich vollzogen wird. Eine Mediation ist also eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Schiedsgericht

Aber auch wenn die Mediation fallieren sollte, gibt es noch eine (externe) Eskalationsstufe, vor dem (zu vermeidenden; s. dazu vorne) Gang an ein staatliches Gericht, und zwar das Schiedsgericht (engl. Arbitration). Dieses ist aus dem Sport bestens bekannt und zeigt dort auch die offensichtlichen Vorteile. Gibt es z.B. im Fussball ein Foul, sind sich die Mannschaften darüber nicht einig, müsste die Sache an ein staatliches Gericht gezogen werden. Damit müsste das Spiel unterbrochen und könnte erst nach Monaten weitergeführt werden. Dafür haben aber die Mannschaften bzw. ihr Verband abgemacht, dass in einem solchen Fall ein Schiedsgericht bzw. im Fussball eben ein einzelner Richter, der Schiedsrichter entscheidet. Der Vorteil eines Schiedsrichters ist, dass er schnell entscheidet, sodass das Spiel sofort weitergehen kann. Dies ist aber auch gleich der Nachteil. Denn der Schiedsrichter hat keine Zeit, die Sache à fonds zu beurteilen. Sein Entscheid ist aus rechtlicher Sicht «Fastlaw». Um dem Schiedsrichter inskünftig eine bessere Entscheidgrundlage zu geben, wird nun der Videobeweis eingeführt. Dieser wird aber dann eben zu zeitlichen Verzögerungen führen. Ein weiterer Vorteil eines Schiedsrichters bzw. eines Schiedsgerichts ist die Fachkompetenz. So sind denn auch Schiedsgerichte für Wirtschaftsfälle oft nicht nur durch Juristen, sondern, je nach der zu beurteilenden Sache, durch Fachleute, wie Softwareingenieure, Bauingenieure, Architekten, Physiker oder Chemiker besetzt. Ein Schiedsgericht wird durch die Parteien explizit vereinbart. Es handelt sich um eine private Institution. Bekannte Schiedsgerichte sind insbesondere diejenigen der Handelskammern, insbesondere der Internationalen Handelskammer in Paris (International Chamber of Commerce, ICC). Was sich wohl die meisten nicht bewusst sind, ist, dass sie sich bei der Reservierung eines Domainnamens der von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), der Organisation zur Koordination der Vergabe von Internet-Adressen, vorgeschriebenen Domain-Schiedsgerichtsverfahrens unterworfen haben. Eines der dafür vorgesehenen Schiedsgerichte ist dasjenige der World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf. Diese Verfahren werden regelmässig in Englisch geführt.

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