Digitale Hilfsmittel für juristisches Arbeiten, Lehre und Lernen

Da ich in meinem Alltag als Rechtsanwalt und Dozent praktisch nur noch digital unterwegs bin, setze ich mittlerweile auch zahlreiche digitale Hilfsmittel ein, deren Zugang ich hier vermittle. Das Kapitel wird, wie digilaw.ch generell, laufend ergänzt.

Zehnfingersystem hat ausgedient – Diktiersoftware

[Content ist nicht mehr aktuell, wird demnächst überarbeitet – Lange Zeit war Diktiersoftware unbrauchbar. Seit einigen Jahren macht diese nun aber enorme Fortschritte. Die Diktiersoftware «Dragon» von Nuance ist fast perfekt. Ich verwende in der Kanzlei die Basisversion «Dragon Home» für EUR 159 (sic!). Die weitaus teurere Version «Dragon Legal» ist nicht notwendig. Die Software ist sofort einsatzbereit. Ein Training ist nicht erforderlich. Zudem lernt die Software laufend dazu und passt sich damit dem individuell verwendeten Vokabular an.

Texte hören statt lesen – Voice Dream

Als Jurist muss ich sehr viel lesen. Das ist oft mühsam. Darum lasse ich mir zwischenzeitlich fast alles vorlesen. Und das funktioniert bei der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) z.B. so. Ich lese die NZZ auf dem iPad oder dem iPhone. Ein Artikel der mich interessiert sende ich in der Folge über die «Teilen-Funktion» auf die App Voice Dream. Dort kann ich mir dann den Text mittels diverser Stimmen vorlesen lassen (m.E. ist «Hans» die angenehmste Stimme). Von der Tages-Anzeiger-App sende ich mir die Artikel zuerst auf die App Instapaper und importiere jene dann von dieser App in die App Voice Dream. Bei einigen Apps funktioniert diese indirekte Übernahme besser. Die Sache funktioniert übrigens auch mit PDFs. Diese müssen aber mit OCR-Zeichenerkennung bearbeitet sein. Dies kann man nun auch direkt in Voice Dream erledigen. Offline-Texte, insbesondere Bücher, scannt man am besten mit der App Scanbot Pro (mit automatische OCR-Zeichenerkennung) und übernimmt sie dann ebenfalls mit der Funktion «Teilen» als PDF oder Text in die App Voice Dream. Seit ich mir Zeitungen vorlesen lasse nutze ich den entsprechenden Content so intensiv, wie noch nie. Die Sache bedingt natürlich, dass man Texte auch gerne hört, was nicht jedermanns Sache ist. Ich hoffe, Sie gehören ebenfalls zu ersteren, dann ist die App Voice Dream wirklich der Hit!

Und noch ein Tipp. Zum Lernen von Texten mittels «Text to Speech» Apps empfiehlt Prof. Silvia Brem, Neurowissenschaftlerin an der Uni Zürich, zudem, die Inhalte schneller zu hören (1 bis 1.5-fach). Dies führe zu einem fokussierteren Hören. Gerade wenn es um Lerninhalte gehe, sei die Redundanz wichtiger, als das Tempo. Also sollte man Lehr- bzw. Lerntexte lieber schneller hören, dafür mehrmals. Zudem hätte man dann auch mehr Zeit, sich aktiv mit dem Lerninhalt bzw. dem Stoff auseinanderzusetzen, was für den Lernerfolg ebenfalls wichtig ist (SRF 20.04.2022, Zeit sparen beim Podcast hören).

myCloud von Swisscom

Vermehrt müssen wir in der Anwaltskanzlei mit unseren Klienten grössere Datenmengen, d.h. Datenmengen, die man nicht mehr per E-Mail übermitteln kann, austauschen. Dafür haben wir zwischenzeitlich verschiedene Services ausprobiert, inklusive auch derjenigen der Big Player Microsoft, Google & Co. Dabei kommen wir zum Schluss, dass der Service «myCloud» des Schweizer Telekom-Anbieters Swisscom im Moment das beste Handling-/Sicherheits-/Datenschutz-Verhältnis aufweist. Es gibt sicherere Lösungen, die jedoch unsere Klienten nicht anwenden können. Der Service myCloud steht auch für User frei zur Verfügung, die nicht Kunde von Swisscom sind; jedoch für diese mit einem beschränkten, jedoch relativ grossen Datenspeicher. Der Service lässt es sogar zu, auch einem nicht registrierten User von myCloud Daten zu übermitteln, als sich auch von einem nicht registrierten User von myCloud Daten übermitteln zu lassen. Beides erfolgt äusserst einfach per Zusendung eines Links. Ein Login ist in diesem Fall für den nicht registrierten User nicht notwendig. myCloud

ZIP

In Zeiten von «Big Data» braucht es auch Software, die einem dabei helfen, jene zu bündeln oder sogar zu komprimieren. Unerlässlich ist dafür ein ZIP-Programm. Das ZIP-Dateiformat (von englisch zipper «Reissverschluss») ist ein Format für verlustfrei komprimierte Dateien, das einerseits den Platzbedarf bei der Archivierung reduziert und andererseits als Containerdatei fungiert, in der mehrere zusammengehörige Dateien oder auch ganze Verzeichnisbäume zusammengefasst werden können. Die Dateiendung für zip-archivierte Dateien ist «.zip» (de.wikipedia.org/wiki/ZIP-Dateiformat). Ich selber benütze die dafür wohl bekannteste Software WinZip, die man unter folgendem Link herunterladen kann: www.winzip.com/win/de. Es gibt aber auch Gratis-Zip-Programme, wie z.B. 7-Zip: http://www.chip.de/downloads/7-Zip-32-Bit_13004776.html.

PDF-Dateien entsperren – PDF-Passwort entfernen

Vermehrt erhalte ich Rechnungen, die passwortgeschützt bzw. gesperrt sind. Das Problem solcher Dokumente ist u.a., dass sie nicht in andere PDFs hineinkopiert werden können. Generell können solche Dokumente natürlich nicht bearbeitet werden. Zum Knacken dieser passwortgeschützten bzw. gesperrten Dokumente habe ich ein Online-Tool von «iLovePDF» gefunden: https://www.ilovepdf.com/de/entsperren_pdf. Die Sache ist enorm simpel. Gerade deswegen fragen man sich vielleicht auch, ob ein solches Tool überhaupt legal ist. Mindestens im schweizerischen Recht sehe ich keine Norm, die dagegen spricht. Bewusst sein muss man sich jedoch, dass die entsprechenden Daten an den Provider übermittelt werden und von diesem gelesen werden können. Immerhin handelt es sich beim Provider offenbar um einen europäischen Anbieter (Barcelona, Spanien), der den EU-Datenschutzbestimmungen unterliegt.

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