Von der Idee zum Markt
Wer keine rechtlichen Probleme hat, sollte ein Startup gründen – dann hat er oder sie welche 😉 Effektiv lernt man das praktische Wirtschaftsrecht nie so gut kennen, wie wenn man als Jungunternehmerin oder Jungunternehmer mit der ganzen Bandbreite rechtlicher Fragen rund um die Gründung und Führung eines neuen Unternehmens konfrontiert ist.

Ein Startup bewegt sich dabei nicht nur in einem ökonomischen, sondern auch in einem juristischen Umfeld. Das Wirtschaftsrecht ist sozusagen der juristische Kompass, mit dem man als Entrepreneur navigiert. Bei bahnbrechend neuen Geschäftsmodellen kommt eine Besonderheit hinzu: Der Gesetzgeber hat im geltenden Recht naturgemäss nicht an sie gedacht. In einem solchen disruptiven Bereich kann ein Unternehmen sein Business deshalb zunächst juristisch relativ frei pushen. Recht und Rechtsprechung holen aber nach – und schränken die Businessidee laufend ein (Nachregulierung). Gute Beispiele dafür sind Uber und Airbnb. Was ist Uber noch, wenn es seine Fahrer anstellen muss und am Schluss gleich hohe Kosten hat wie ein Taxiunternehmen? Uber ist damit ein Opfer der Nachregulierung – zehrt aber bis heute von der juristischen Dividende aus der regelfreien Zeit: von der Bekanntheit und der Marktposition, die es sich damals errungen hat. Regulierungsrisiko ist damit immer auch Geschäftsrisiko – und gehört von Anfang an in die Bewertung jeder Businessidee.
Die juristische Dividende
Studentinnen erzählten mir, sie seien in den Ferien in Istanbul gewesen. Wie man dort ein Taxi bestellt, wussten sie nicht – also bestellten sie kurzerhand ein Uber. Erst später merkten sie, dass Uber teurer war als die türkischen Taxis. Der ursprüngliche Kostenvorteil ist vielerorts dahin – geblieben ist die weltbekannte Marke: Ubers Dividende aus der regelfreien Zeit. Womit wir bereits mitten im Innovationsschutz wären – dazu unten mehr.

Als Coach von Startups im Startup-Förderprogramm «Smart-up» der Hochschule Luzern bin ich vor allem in der ersten Phase immer wieder mit denselben rechtlichen Themen konfrontiert. Dieses Kapitel folgt deshalb dem Weg eines Startups: Zu jedem rechtlichen Thema, das unterwegs auftaucht, gibt es einen Überblick – und den Hinweis, wo es auf digilaw.ch vertieft wird. Nota bene: Es deckt nicht alle für Startups wichtigen Themen ab, sondern diejenigen, die auf digilaw.ch generell erläutert werden.
Am Ende jedes Themas findet sich zudem ein kurzer KI-Legal-Check: ein Prompt, mit dem ihr eure – auch erst halbfertige – Businessidee sofort mit Claude, ChatGPT & Co. juristisch abklopfen könnt. Es gelten Methode und Spielregeln aus dem Kapitel 16.01 KI als Co-Founder & Coach: verifizieren, draussen validieren, Vertraulichkeit wahren, selber denken. Und nota bene: Die KI ist kein Jurist – im Recht ist sie immer nur, aber immerhin, Assistenz; die Verantwortung für die Entscheide bleibt bei euch. Und wer den Stoff der verlinkten Kapitel repetieren will, fragt den digilaw.ch Tutor – ein E-Learning-Tool, kein Rechtsratgeber.
Team: Vereinbarung unter den Partnern und NDA
Am Anfang stehen die zündende Idee und ein motiviertes Team. Häufig starten Gründerinnen und Gründer voller Tatendrang, ohne sich über mögliche künftige Konflikte im Klaren zu sein. Fehlen klare Abmachungen, können Uneinigkeit oder der Ausstieg einer einzigen Person das gesamte Projekt gefährden. Wie drastisch, zeigt ein Fall aus meiner Anwaltspraxis: Zwei Softwareentwickler und zwei Ökonomen starteten ohne klare Abmachungen ein gemeinsames Projekt. Als die Entwickler nach zwei Jahren ohne Lohn ausstiegen, forderten sie Lohn nach – und die Ökonomen warfen ihnen im Gegenzug vor, den Sourcecode kopiert zu haben. Der Streit dauerte über fünf Jahre; die ganze Geschichte im Kapitel 02.01 Worst Case. Deshalb ist es zentral, von Beginn an verbindliche Vereinbarungen zwischen den Partnern zu treffen: Beteiligung, Rollen, Rechte an der Idee, Ausstieg – die erste Massnahme der rechtlichen Organisation des Projekts.
Ebenso wichtig ist der Schutz von Ideen und technischem Know-how im Austausch mit Dritten, etwa durch Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsabreden (Non-Disclosure und Non-Use Agreement, NDA), um sicherzustellen, dass Innovationen nicht unkontrolliert nach aussen gelangen – nota bene mit Konventionalstrafe, sonst bleibt das NDA ein «zahnloser Tiger».
- Vereinbarung unter den Partnern: Kapitel 02.03 Vereinbarung unter den Partnern.
- NDA: Kapitel 04.10 Letter of Intent, Non-Disclosure und Non-Use Agreement.
KI-Legal-Check – Prompt Vereinbarung im Team
«Du bist unsere kritische juristische Assistenz für unser Startup. Hier unsere Geschäftsidee und unser Team: [2–3 Sätze einsetzen]. Wir haben unter uns Partnern noch nichts schriftlich geregelt. Stelle uns nacheinander – immer nur eine Frage aufs Mal – 5 kritische Fragen zu Punkten, über die Startup-Teams später typischerweise streiten: Beteiligung, Rollen, Lohn, Rechte an der Idee, Ausstieg. Erstelle uns am Schluss aus unseren Antworten die Liste der Punkte, die wir in einer Vereinbarung unter den Partnern schriftlich festhalten sollten.»
Vom Projekt zum Unternehmen: Rechtliche Organisation
Viele Projekte scheitern nicht an der Technik oder am Markt, sondern daran, dass ihnen der passende rechtliche Rahmen fehlt: Ohne geeignete Gesellschaftsform bleiben Beteiligung, Haftung und Entscheidungsbefugnisse ungeklärt – ein Nährboden für Konflikte. Die rechtliche Organisation (Kapitel 02 Rechtliche Organisation in digitalen Projekten) muss deshalb von Anfang an den Bedürfnissen und den Risiken des Projekts angepasst werden – und mit ihm mitwachsen.

Typischerweise verläuft der Weg so: Startups beginnen oft als Einzelunternehmen – «Unternehmen» im eigentlichen Sinne des Wortes: etwas unternehmen. Kommen gleichgestellte Partner hinzu, entsteht ohne bewusste Formwahl von Gesetzes wegen eine einfache Gesellschaft. Betreiben die Partner damit ein kaufmännisches Gewerbe, wird daraus eine Kollektivgesellschaft – das grösste Risiko bei mehreren Gesellschaftern, neben dem Einzelunternehmen: Alle haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, und zwar solidarisch – ein Gläubiger kann die gesamte Schuld von irgendeinem einzelnen Gesellschafter verlangen. Nehmen Risiken und Umfang zu, wird die persönliche, unbeschränkte Haftung zum Problem – dann ist das Projekt in eine haftungsbegrenzende Form zu überführen: GmbH oder AG (im englischen Sprachraum «Limited»: Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen). Der Schritt ist mehr als Formalität: Saubere Strukturen schaffen Vertrauen bei Investorinnen, Partnern und Kundschaft.
- Gesellschaftsform: Kapitel 02.05 Projektform – Gesellschaftsform.
KI-Legal-Check – Prompt Rechtliche Organisation
«Du bist unsere sachliche juristische Assistenz für die rechtliche Organisation unseres Startups nach Schweizer Recht. Unser Geschäftsmodell: [1–2 Sätze einsetzen]. Wir sind [Anzahl] Gründerinnen und Gründer mit CHF [Betrag] Startkapital. Erkläre uns, welche Gesellschaftsform (einfache Gesellschaft, Einzelunternehmen, GmbH, AG) in welcher Phase zu uns passt und wann sich ein Wechsel aufdrängt. Sage uns am Schluss konkret, was wir vor der Gründung noch klären müssen – und welche weiteren Massnahmen zur rechtlichen Organisation jetzt anstehen.»
Produkt: Innovationsschutz
Die zündende Idee allein ist schwierig zu schützen, rechtlich wirklich relevant wird erst ihre konkrete Ausgestaltung. Dafür stehen vier Immaterialgüterrechte zur Verfügung: Marke, Patent, Design und Urheberrecht. Zusammen bilden sie ein möglichst umfassendes Schutzrechteportfolio, das Startups strategisch aufbauen sollten. Ergänzend bietet das Lauterkeitsrecht Schutz gegen unlautere Nachahmung.
Innovationsschutz ist Investitionsschutz: Ohne gesicherte Ausschliesslichkeitsrechte fehlt der Anreiz, Ressourcen in neue Produkte zu investieren. Die Schutzrechte wirken jedoch nicht grenzenlos, sondern unterliegen dem Territorialitätsprinzip – sie entfalten ihre Wirkung nur in dem Land, in dem sie angemeldet oder durchgesetzt werden. International agierende Startups müssen ihre Schutzstrategie deshalb frühzeitig auf die relevanten Märkte ausrichten. Und: Rechte haben ist das eine, Recht bekommen das andere. Immaterialgüterrechte können zivil- oder strafrechtlich durchgesetzt werden; während Zivilprozesse mit hohen Kostenrisiken verbunden sind, kann der strafrechtliche Weg für Startups eine effizientere Option darstellen.
- Schutzrechte-Portfolio: Kapitel 08.02 Umfassendes Schutzrechte-Portfolio und Kapitel 08 Innovationsschutz von digitalen Produkten.
- Marke: Für Startups oft das wichtigste Schutzrecht – siehe Uber – Kapitel 08.06 Marke, inkl. der idealen Marke.
- Patent: Kapitel 08.07 Patent – zur Patentierbarkeit von Software und KI insb. Kapitel 08.07.01.
- Design: Kapitel 08.08 Design.
- Urheberrecht: Kapitel 08.05 Urheberrecht – zum Schutz von Software insb. Kapitel 08.05.02.
- Firma und Domainname: Der Name sollte firmen-, marken- und domainrechtlich verfügbar sein – geprüft wird vor der Anmeldung, nicht danach – Kapitel 08.11 Firma und Domainname nicht vergessen.
- Territorialitätsprinzip: Kapitel 08.09 Territorialitätsprinzip.
- Rechtsschutz: Kapitel 08.10 Rechtsschutz im Immaterialgüterrecht.
KI-Legal-Check – Prompt Innovationsschutz
«Du bist unsere kritische juristische Assistenz für Immaterialgüterrecht. Unser Produkt: [2–3 Sätze einsetzen]. Unsere wichtigsten Märkte: [Länder einsetzen]. Unser Wunschname: [Name einsetzen]. Erkläre uns, welche Schutzrechte (Marke, Patent, Design, Urheberrecht) für unser Produkt in Frage kommen, was ungeschützt bleibt und in welchen Ländern wir prioritär anmelden sollten. Beurteile unseren Wunschnamen aus markenrechtlicher Sicht, etwa ob er zu beschreibend ist. Auf die Register hast du keinen Zugriff: Sage uns, wo wir die Verfügbarkeit von Firma, Marke und Domain selber prüfen können. Ob unsere Erfindung patentierbar ist, kannst du hier nicht klären – sage uns nur, ob sich eine fachliche Abklärung lohnen könnte. Erstelle uns am Schluss eine Checkliste in zwei Teilen: was du beurteilen konntest – und was wir selber oder mit Fachleuten abklären müssen.»
Markteintritt: Verträge, AGB und Datenschutzerklärung
Verträge sind die juristische Grundlage jeder Geschäftsbeziehung – von der Entstehung über Formfragen bis zur Durchsetzung. Neben einem klaren und verständlichen Inhalt sind in der Praxis auch die korrekte Identifikation der Vertragsparteien, ihre Zeichnungsberechtigung, die Form sowie bei Dauerverhältnissen die Bedingungen der Kündigung relevant.
Für Startups, speziell solche mit einer grossen Zahl von Kundinnen und Kunden, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) besonders wichtig. Sie bestehen aus vorformulierten Vertragsklauseln, die den Abschluss im Massengeschäft rationalisieren, kleineren Unternehmen als Checkliste dienen und Vertragsdominanz schaffen – wer mit fixfertigen Klauseln auftritt, setzt sich meist durch. Wesentlich für die rechtsgültige Anwendung ist, dass AGB rechtzeitig unterbreitet werden; die Unklarheits- und die Ungewöhnlichkeitsregel schützen die Gegenpartei vor missbräuchlichen Klauseln.
Sobald die Website steht, bearbeitet das Startup zudem Personendaten. Die dafür nötige Datenschutzerklärung ist eigentlich etwas Simples: Sie macht transparent, welche Daten das Unternehmen erhebt und bearbeitet, wie dies erfolgt – und weist auf beigezogene Dritte hin. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
- Verträge: Kapitel 04 Verträge in digitalen Projekten.
- AGB: Kapitel 04.11 Allgemeine Geschäftsbedingungen.
- Datenschutzerklärung: Kapitel 06.09 Informationspflicht – Datenschutzerklärung; praxisnah dazu mein Beitrag «Was gehört in eine Datenschutzerklärung?» auf juristenfutter.ch.
KI-Legal-Check – Prompt AGB
«Du bist unsere juristische Assistenz für Verträge. Unser Angebot und unsere Kundschaft: [1–2 Sätze einsetzen]. Erkläre uns, welche 5 Punkte in unseren AGB zwingend geregelt sein müssen und wie wir sie unserer Kundschaft rechtzeitig unterbreiten. Kennzeichne die Punkte, für die wir eine Fachperson beiziehen sollten.»
KI-Legal-Check – Prompt Datenschutzerklärung
«Du bist unsere juristische Assistenz für Datenschutz. Unser Angebot: [1–2 Sätze einsetzen]. Frage uns nacheinander – immer nur eine Frage aufs Mal – systematisch ab, welche Personendaten wir in unserem Business erfassen und bearbeiten: von wem (z.B. Kundschaft, Website-Besucher, Newsletter-Abonnenten), zu welchem Zweck, mit welchen Tools und Dienstleistern (z.B. Hosting, Webanalyse, Zahlungsdienste, KI-Tools), ob Daten ins Ausland gehen und wie lange wir sie aufbewahren. Erstelle uns aus unseren Antworten danach den Entwurf einer Datenschutzerklärung für unsere Website nach Schweizer Datenschutzrecht – und kennzeichne die Punkte, die wir mit einer Fachperson prüfen sollten.»
Erste Mitarbeitende: Angestellte oder Freelancer?
Früher oder später braucht das Startup Verstärkung – und damit sind wir zurück bei der rechtlichen Organisation: Wer zum Projekt stösst, ist entweder gleichgestellt und wird Partner (dazu oben) – oder unterstellt und wird damit rechtlich zum Arbeitnehmer. Gerade Startups arbeiten daneben gerne mit Freelancern: flexibel, ohne Sozialabgaben, ohne Kündigungsschutz. Ob jemand Freelancer oder Angestellter ist, bestimmt aber nicht der Titel im Vertrag, sondern die Einbindung in die Arbeitsorganisation nach den Gesamtumständen: Weisungsrecht, Arbeitsort, Arbeitszeiten, Arbeitsmittel, Entlöhnung.
Die Folgen sind einschneidend: Angestellte geniessen den Schutz des Arbeitsrechts und sind sozialversicherungspflichtig; Freelancer arbeiten nach Werk- oder Auftragsrecht und tragen das unternehmerische Risiko selbst. Wer Mitarbeitende fälschlich als Freelancer behandelt, riskiert happige Nachforderungen der Sozialversicherungen – das zeigt die Plattformökonomie, Stichwort Uber: Womit sich der Kreis zum Regulierungsrisiko aus der Einleitung schliesst. Und arbeitet das Team remote über die Landesgrenzen hinweg, stellen sich zusätzlich Fragen zu anwendbarem Recht, Sozialversicherungen und Steuern.
- Angestellte vs. Freelancer: Kapitel 03.02 Unterschied zwischen Angestelltenverhältnis und Freelancing.
- Uber Case: Kapitel 03.04 Uber Case.
- Arbeitsort und digitale Nomaden: Kapitel 03.06 Wo ist der Arbeitsort in der digitalen Welt? und Kapitel 03 Arbeitnehmer in der digitalen Welt.
KI-Legal-Check – Prompt Arbeitsrecht
«Du bist unsere kritische juristische Assistenz für Arbeitsrecht. Wir möchten für [Aufgabe] jemanden beschäftigen, und zwar so: [Pensum, Arbeitsort, Weisungen, Arbeitsmittel, Entlöhnung kurz beschreiben]. Beurteile anhand dieser Umstände, ob rechtlich eine Anstellung oder Freelancing vorliegt, und nenne die Indizien für beides. Sage uns am Schluss, wie wir das zutreffende Verhältnis sauber aufsetzen: Vertrag, Sozialversicherungen, Administratives.»
Risiko: Haftung und Haftpflichtversicherung
Am Schluss des Weges steht die Verantwortung: Wer ein Produkt auf den Markt bringt, haftet – vertraglich gegenüber den Vertragspartnern und ausservertraglich gegenüber Dritten, bei physischen Produkten auch verschuldensunabhängig nach dem Produktehaftpflichtgesetz. Immerhin: Aus dem Vertragsrecht kommt die Möglichkeit, die Haftung vertraglich zu begrenzen oder ganz wegzubedingen – typischerweise in den AGB (Haftungsausschluss). Die Schranke setzt Art. 100 OR: Für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit kann die Haftung nicht zum Voraus ausgeschlossen werden. Und nach dem Produktehaftpflichtgesetz lässt sich die Haftung gegenüber Geschädigten überhaupt nicht wegbedingen – Art. 8 PrHG ist zwingend. Weil die Haftung praktisch also nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es eine Haftpflichtversicherung.
Ein häufiger Irrglaube von Startup-Unternehmern: Die private Haftpflichtversicherung decke auch das Geschäft. Tut sie nicht – Schäden aus unternehmerischer Tätigkeit sind nicht gedeckt. Wer gründet, braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
- Haftung und Haftungsarten: Kapitel 09 Haftung in digitalen Projekten.
- Produktehaftpflicht: Kapitel 09.06 Produktehaftpflicht.
- Haftungsausschluss: Vertragliche Wegbedingung und ihre Schranken – Kapitel 09.09 Haftungsausschluss.
- Haftpflichtversicherung: Kapitel 09.14 Haftpflichtversicherung.
KI-Legal-Check – Prompt Haftung und Versicherung
«Du bist unsere kritische juristische Assistenz für Haftungsfragen – und danach unsere vorsichtige Assistenz für Versicherungsfragen. Unser Produkt bzw. unsere Dienstleistung: [1–2 Sätze einsetzen]. Nenne uns zuerst unsere 3 grössten Haftungsrisiken (vertraglich, ausservertraglich, Produktehaftpflicht). Sage uns dann aus Versicherungssicht, welche dieser Risiken eine Betriebshaftpflichtversicherung typischerweise deckt und welche nicht – und worauf wir beim Abschluss achten müssen.»
Take-aways 🍔
Ein Startup bewegt sich nicht nur in einem ökonomischen, sondern auch in einem juristischen Umfeld – und bei bahnbrechend neuen Geschäftsmodellen denkt der Gesetzgeber im geltenden Recht nicht mit: Regulierungsrisiko ist Geschäftsrisiko, wie Uber und Airbnb zeigen – auch wenn die regelfreie Anfangszeit eine juristische Dividende abwerfen kann. Die Frage ist deshalb nicht, ob die rechtlichen Themen kommen, sondern wann: am Anfang die Vereinbarung im Team und das NDA, dann die rechtliche Organisation mit der Wahl der Gesellschaftsform, der Schutz von Produkt und Name (Marke, Firma, Domainname), beim Markteintritt AGB und Datenschutzerklärung, bei den ersten Mitarbeitenden die Abgrenzung zwischen Angestellten und Freelancern – und schliesslich Haftung samt Betriebshaftpflichtversicherung, denn die private deckt unternehmerische Tätigkeit nicht. Wer bei jedem Thema den KI-Legal-Check macht, die Ergebnisse verifiziert und die verlinkten Kapitel konsultiert, hat den juristischen Kompass stets zur Hand.
