11.01 Recht bekommen

11 Dispute Resolution und Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt

Recht bekommen – ein langwieriges Luxusgut

Recht haben ist schön. Die Praxis zeigt aber, dass die meisten Leute auch Recht bekommen wollen. Gerade das «Recht bekommen» ist zu einem Luxusgut geworden, wie sogar die NZZ in einem Betrag feststellt (NZZ Online 13.02.2018 Der Gang vor Gericht wird zum Luxusgut – im Extremfall droht Klägern der Ruin). Im Kapitel 08.10 Rechtsschutz im Immaterialgüterrecht wird erläutert, welches die Kosten eines Zivilprozesses sind und wie sich diese berechnen (inkl. Gebührenrechner des Obergerichts Zürich). Kommt dazu, dass Rechtshändel vor Gericht regelmässig langwierig sind, d.h. sogar mehrere Jahre dauern können (bis vor Bundesgericht i.d.R. mindestens 3 Jahre). Sowohl Kosten, wie Dauer eines ordentlichen Prozesses kann für die Parteien ruinös sein (zu letzterem ein eindrückliches Beispiel auf juristenfutter.ch: Wenn agile Projekte aus dem Ruder laufen – legal lessons learned).

Teilklage – Kostenrisiko senken, aber Vorsicht vor der Retourkutsche

Wer eine hohe Forderung hat, aber das Prozesskostenrisiko scheut, kann zunächst nur einen Teil einklagen (Art. 86 ZPO) – bei maximal CHF 30’000 sogar im günstigeren vereinfachten Verfahren (Art. 243 Abs. 1 ZPO). Diese Taktik hat aber ein Risiko: Die beklagte Partei kann mit einer negativen Feststellungswiderklage verlangen, dass das Gericht gleich über den ganzen Anspruch entscheidet – und zwar auch dann, wenn dadurch das ordentliche Verfahren zur Anwendung kommt (BGE 143 III 506; BGE 145 III 299; BGE 147 III 172; seit 1. Januar 2025 in Art. 224 Abs. 1bis lit. b ZPO kodifiziert; dazu Hennemann, OK-Art. 86 ZPO; Honegger-Müntener/Rufibach/Schumann, AJP 2023). Damit ist plötzlich der Gesamtbetrag rechtshängig, das Kostenrisiko bemisst sich nach dem vollen Streitwert – und das Urteil entscheidet rechtskräftig über den ganzen Anspruch.

Praxistipp: Vor einer Teilklage immer einkalkulieren, dass die Gegenpartei den ganzen Betrag in den Prozess ziehen kann – wer das Kostenrisiko des Gesamtanspruchs nicht tragen will, sollte die Teilklage nicht als risikofreien «Testballon» verstehen.

Digitale Welt verlangt nach einfachen und schnellen Mitteln der Streitschlichtung

Aus diesen Gründen muss primär versucht werden, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern, oder es müssen mögliche alternative, also aussergerichtliche Möglichkeiten der Streitschlichtung gesucht werden (Alternative Dispute Resolution, ADR). Gerade die digitale Welt ist für Letzteres besonders offen, da in einer schnellen Welt rechtliche Auseinandersetzungen einfach und schnell gelöst werden wollen bzw. müssen.

Aber auch die staatliche Justiz digitalisiert sich: Seit 2025 sind im Zivilprozess Videoverhandlungen möglich, und mit «Justitia 4.0» wird der elektronische Rechtsverkehr aufgebaut (dazu Kapitel 11.05 Digitale Justiz).

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