04.12 Lizenzvertrag

04 Verträge in digitalen Projekten

Definition

Eine Lizenz ist ein Vertrag über die Nutzung von Immaterialgüterrechten (Marke, Patent, Urheberrecht, Design –> Kapitel 08 Innovationsschutz von digitalen Produkten). Möglich ist aber auch die Lizenzierung von Know-how, das kein Immaterialgüterrecht darstellt. Häufig wird beides in Lizenzverträgen kombiniert. Das Wort «Lizenz» kommt vom Lateinischen «licet», was u.a. «es ist erlaubt» heisst (s. dazu pons.de). Eine Lizenz ist insb. in der Schweiz ein sog. Innominatkontrakt, d.h. einen Vertrag, der im schweizerischen Recht nicht geregelt ist; erstaunlicherweise noch nicht, gehört der Lizenzvertrag heute doch zu den am häufigsten abgeschlossenen Verträgen. Alleine auf meinem iPhone befinden sich gemäss Angabe des Systems (ich habe sie noch nie gezählt …) aktuell 160 Apps, also Software-Applikationen, deren Nutzungsrecht mit mindestens einer Lizenz abgedeckt ist.

Unterschied zwischen Lizenzvertrag und Kaufvertrag

Der Lizenzvertrag und der Kaufvertrag unterscheiden sich beim Umfang der Übertragung von Rechten. Während dem mit einem Lizenzvertrag lediglich ein Nutzungsrecht an den Lizenznehmer übergeht, geht bei einem Kaufvertrag das Eigentum an den Käufer über.

Parteien eines Lizenzvertrages

Mit einem Lizenzvertrag überträgt der Lizenzgeber (engl. licensor) dem Lizenznehmer (engli. licensee) das Recht zur Nutzung eines Immaterialgüterrechts oder von Know-how (s. dazu vorne). Idealerweise werden die Vertragsparteien auch gleich zu Beginn des Vertrages so genannt, sodass ihre Namen bzw. Firmen in der übrigen Lizenz nicht wiederholt ausgeschrieben werden müssen.

Umfang der Lizenz

In einem Lizenzvertrag muss auch der Umfang der Übertragung der Nutzungsrechte sachlich (z.B. Software für Nutzung in Versicherungsbranche [aber z.B. nicht Finanzbranche]), zeitlich (z.B. Lizenz für ein Jahr) und geografisch (Landesteil, Land, Welt) geregelt werden. Fehlt in Bezug auf Urheberrechte eine entsprechende vertragliche Regel oder ist diese unklar, kommt die sog. Zweckübertragungstheorie zur Anwendung.

Nutzen für Lizenzgeber und Lizenznehmer

Mit einer Lizenz kann der Lizenzgeber sein Immaterialgüterrecht bzw. sein Know-how mehrfach verwerten, während dem dies z.B. bei einem Kaufvertrag nicht möglich ist. Damit hat denn auch der Software Entwickler gegenüber dem Bäcker, der einen Gipfel nur einmal verkaufen kann, einen entscheidenden ökonomischen Vorteil. Dieser Umstand machte u.a. Bill Gates zum Milliardär!

Der Lizenznehmer dagegen profitiert vom guten Namen oder von der Technologie bzw. dem Know-how des Lizenzgebers. Er kann damit Kosten in der Entwicklung und/oder im Marketing sparen.

Arten von Lizenzen

In der Praxis sind sich die Parteien von Lizenzverträgen regelmässig der Art ihrer Lizenz nicht bewusst und bezeichnen diese sogar falsch. Nachfolgend darum einen Überblick über die wichtigsten Arten von Lizenzen.

Bei einer einfachen Lizenz, der wohl am häufigsten genutzten Art, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das lizenzierte Immaterialgüterrecht bzw. Know-how selbst ebenfalls zu nutzen und diese an weitere, eine offene Zahl von Interessenten zu lizenzieren.

Bei der Alleinlizenz behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das lizenzierte Immaterialgüterrecht bzw. Know-how selbst zu nutzen, verpflichtet sich aber diese an keine weiteren Dritten zu lizenzieren.

Bei der Exklusivlizenz vergibt der Lizenzgeber eine Lizenz für ein Immaterialgüterrecht oder Know-how nur an einen einzelnen Lizenznehmer und verzichtet zudem darauf, das Recht selbst zu nutzen. Damit hat der Lizenzgeber das Risiko, dass der Lizenznehmer seine Rechte entweder nicht oder nicht genügend kommerzialisiert, der Lizenzgeber aber selber im entsprechenden Markt nicht tätig sein darf. Aus diesem Grund wird bei Exklusivlizenzen regelmässig eine minimale Lizenzgebühr vereinbart, die dieses Risiko a priori ausgleicht.

Schlussendlich ist noch das Recht zur Weiterlizenzierung zu erwähnen. Ein Lizenznehmer darf lizenziertes Immaterialgüterrecht oder Know-how nur dann seinerseits an Dritte weiter lizenzieren, wenn er dieses Recht vom Lizenzgeber explizit erhalten hat.

Creative Commons Lizenzen

Im Kontext des Lizenzvertrages wird auch auf das Kapitel 08 Innovationsschutz von digitalen Produkten – Creative Commons Lizenzen verwiesen.

Checkliste zum Lizenzvertrag


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