04.07 Musterverträge

04 Verträge in digitalen Projekten

Auch Rechtsanwälte beginnen bei der Vertragsredaktion nicht immer bei Null. Auch jene verwenden regelmässig eigene oder fremde Vertragsmuster. Dabei ist jedoch von einem vollständigen «Copy and Paste» dringend abzuraten. Musterverträge sollen vielmehr der Inspiration bei der Vertragsredaktion dienen. Man sieht, welche vertragsrechtlichen Überlegungen sich andere in ähnlichen (wohl praktisch nie exakt gleichen!) Rechtsverhältnissen gemacht haben. Werden Musterverträge oder einzelne Klauseln trotzdem ganz übernommen, müssen sie auf das konkrete eigene Rechtsverhältnis angepasst werden.

Quellen für Musterverträge sind vielfältig. Mir bekannt sind die kostenpflichtigen Musterverträge von Swico und WEKA.  Swico ist der Wirtschaftsverband der ICT- und Online-Branche. Dessen Musterverträge sind denn auch für die ICT- und Online-Branche entwickelt worden und finden sich unter folgendem Link: https://www.approovd.com/de/it-modellvertraege. WEKA ist ein Verlag und publiziert schon seit langem zahlreiche Musterverträge für verschiedenste Rechtsgeschäfte. Die Musterverträge von WEKA können nicht einzeln, sondern nur im Abo bezogen werden und finden sich unter folgendem Link: https://www.weka.ch/recht/auftrag-und-werkvertrag/weka-mustervertraege.html. Kostenlos sind die Musterverträge bzw. Allgemeines Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes (Schweiz), insb. im Bereich der Informatik (IT). Dabei handelt es sich zwar nicht um eigentliche Musterverträge. Diese können jedoch trotzdem als solche dienen. Diese finden sich unter folgendem Link: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/themen/agb.html. Das Pendant sind die Informatik-Musterverträge der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland. Diese finden sich unter folgendem Link: https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/EVB-IT-und-BVB/evb-it_bvb_node.html. Zu beiden Musterverträgen der Bundesverwaltung der Schweiz und Deutschlands ist anzumerken, dass diese aus Sicht der entsprechenden Verwaltungen redigiert sind. Dies bedeutet, dass die Verträge sicherlich fair, jedoch auch bestimmt zugunsten der nämlichen Verwaltungen «getuned» sind. Keine eigentlichen Musterverträge, aber Standardverträge für Lizenzen sind die Lizenzen der Organisation Creative Commons (s. https://creativecommons.org/about/cclicenses). Im Detail werden diese auf digilaw.ch in Kapitel 08 Innovationsschutz von digitalen Produkten – Creative Commons Lizenzen erörtert.

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