07.04.04 Regeln zum E-Commerce in der Europäischen Union

In der Europäischen Union (EU) enthalten die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Richtlinie 2011/83/EU, «Verbraucherrechte-Richtlinie») sowie die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/31/EG, «E-Commerce-Richtlinie») Regeln zum Online-Handel. Dabei gehen die Regelungen der EU teilweise weiter als die Vorschriften in der Schweiz. Diese Regelungen müssen aus schweizerischer Sicht beachtet werden, wenn mit entsprechenden Online-Angeboten auch Konsumentinnen und Konsumenten in EU-Ländern angesprochen werden (Auswirkungsprinzip/Marktortprinzip; s. dazu nachfolgend).

  • Widerrufsrecht: Grundsätzlich kann der Kunde ein Produkt innert einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt wieder zurückgeben.
  • Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Liefertermin. Evtl. Laufzeit des Vertrags und Kündigungsbedingungen: Die entsprechenden Informationen müssen angegeben werden. Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, beträgt die Lieferfrist maximal 30 Tage.
  • Klare Angaben: Neben den Kontaktdaten des Verkäufers müssen die wichtigsten Eigenschaften des Produktes oder der Dienstleistung bekannt gegeben werden. Ebenso ist der Gesamtpreis einschliesslich aller Steuern und Abgaben zu nennen. Auf Kosten, welche nicht im Voraus berechnet werden können, ist hinzuweisen und die Art der Preisberechnung zu erklären.
  • Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt mindestens zwei Jahren. Während dieser Zeit kann der Konsument die Reparatur oder den Ersatz des mangelhaften Produkts fordern. Sollte dies fehlschlagen, ist grundsätzlich der Rücktritt vom Vertrag oder die Rückerstattung des Minderwertes möglich.
  • AGB: Der Konsument muss die AGB bei Vertragsschluss abrufen und speichern können.
  • Bestell-Button: Die Schaltfläche für die abschliessende Bestellbestätigung muss mit den Worten «zahlungspflichtig bestellen» oder einer anderen eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

Übersicht über die aktuellen Verbraucherschutzmassnahmen der Europäischen Union