16.02 Rechtliche Hotspots für Startups

16 Startups

Wer keine rechtlichen Probleme hat, sollte ein Startup gründen – dann hat er/sie welche 😉 Effektiv lernt man wohl das praktische Wirtschaftsrecht nie so gut kennen, wie wenn man als Jungunternehmer/in mit der ganzen Bandbreite rechtlicher Fragen im Kontext der Gründung und Führung eines neuen Unternehmens konfrontiert ist.

Das Wirtschaftsrecht bildet den rechtlichen Rahmen, in dem man als Entrepreneur tätig ist. Es ist sozusagen der juristische Kompass. Da Startups regelmässig ganz neue Produkte auf den Markt bringen, die in Recht und Rechtsprechung nicht vorgesehen sind oder noch nie beurteilt wurden, haben Startups zudem das Risiko, dass Recht und Rechtsprechung sich in Bezug auf ihre Produkte ändern, was, auch bei bester juristischer Vorbereitung, das ganze Geschäftsmodell infrage stellen kann. Gute Beispiele dafür sind Uber und Airbnb. Beide Startups kamen mit Produkten auf den Markt, die es in dieser Form bisher nicht gab, und werden in ihren Geschäftsmodellen nun weltweit immer stärker eingeschränkt. Dies zeigt sich teilweise auch beim Aktienwert der Unternehmen. Uber meldete Ende 2024 unerwartet hohe Rückstellungen für rechtliche und regulatorische Verfahren (u. a. Australien, UK); der Aktienkurs fiel daraufhin um rund 9 %. Dies zeigt eine negative Marktreaktion auf regulatorische Belastungen (u.a. Financial Times, 8. Mai 2024; The Times, 8. Mai 2024).

Wichtig! Diese Kapitel deckt nicht alle für Startups effektiv wichtigen Themen ab, sondern lediglich diejenigen, die generell auf www.digilaw.ch erläutert werden.

Rechtliche Organisation von Startups

Häufig starten Gründerinnen und Gründer voller Tatendrang, ohne sich über mögliche künftige Konflikte im Klaren zu sein. Fehlen klare Abmachungen, können Uneinigkeit oder der Ausstieg einer Person das gesamte Projekt gefährden. Deshalb ist es zentral, von Beginn an verbindliche Vereinbarungen zwischen den Partnern zu treffen. Ebenso wichtig ist der Schutz von Ideen und technischem Know-how, etwa durch Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsabreden, um sicherzustellen, dass Innovationen nicht unkontrolliert nach aussen gelangen. Ein weiterer Kernpunkt ist die Wahl der passenden Gesellschaftsform. Während zu Beginn oft einfache, informelle Strukturen genügen, steigen mit dem Wachstum die Ansprüche an Haftungsbeschränkung, Rechtssicherheit und Professionalisierung. Der Schritt von der einfachen Gesellschaft oder dem Einzelunternehmen hin zu GmbH oder AG ist dabei mehr als nur Formalität – er bestimmt, wie Risiken verteilt werden und wie das Unternehmen nach aussen auftritt.

Diese aufgeworfenen Fragen werden im Kapitel 02 Rechtliche Organisation in digitalen Projekten vertieft. Dort finden sich ausführliche Darstellungen zu typischen Konflikten, geeigneten rechtlichen Instrumenten sowie praxisnahen Beispielen, die für Startups besonders relevant sind.

Arbeitsrecht

Arbeit hat sich von der bäuerlichen Selbstständigkeit über die industrielle Fabrikarbeit bis hin zur digitalen Plattformarbeit entwickelt. Mit dieser Entwicklung verschieben sich auch die rechtlichen Grundlagen, und es stellt sich die Frage, ob das geltende Recht mit den neuen Arbeitsformen Schritt hält.

Für Startups besonders bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen Angestelltenverhältnis und Freelancing. Massgeblich ist die Einbindung in die Arbeitsorganisation nach den Gesamtumständen. Indizien sind Weisungsrecht, Arbeitsort, Arbeitszeiten, vorgeschriebene Arbeitsmittel und die Art der Entlohnung. Angestellte geniessen den Schutz des Arbeitsrechts und sind sozialversicherungspflichtig, während Freelancer nach Werk- oder Auftragsrecht tätig sind und das volle unternehmerische Risiko tragen.

Gerade digitale Arbeitsmodelle wie Clickjobs oder Clickworker bewegen sich im Grenzbereich zwischen diesen Kategorien. Sie erscheinen selbstständig, sind jedoch eng in Plattformstrukturen eingebunden. Das Beispiel Uber zeigt, wie unklar die Rechtslage ist und ob die bestehenden Normen ausreichen. Daraus ergibt sich die Grundfrage, ob es neue Regeln benötigt, die einerseits Flexibilität und Freiheit sichern, andererseits aber vor Ausbeutung schützen und sozialversicherungsrechtliche Lücken schliessen.

Auch der Arbeitsort wird mit den neuen Arbeitsformen, auch über Landesgrenzen hinweg, zunehmen zu einem juristischen Problem. Seine Bestimmung entscheidet über anwendbares Recht und Gerichtsstand. Plattform-Anbieter können dadurch international verklagt werden, wobei Gerichtsstandsvereinbarungen zulasten von Arbeitnehmenden nicht zulässig sind. Hinzu kommt das digitale Nomadentum: ortsunabhängige Mitarbeitende werfen Fragen zu Aufenthaltsrecht, Sozialversicherungen, Steuern und Krankenversicherung auf – ein Bereich, der für global ausgerichtete Startups zunehmend relevant ist.

Das Arbeitsrecht bildet damit einen der zentralen Hotspots für Startups. Die hier skizzierten Fragen werden im Kapitel 03 Arbeitnehmer in der digitalen Welt vertieft behandelt, mit detaillierten Darstellungen zu Abgrenzungskriterien, Clickworkern, rechtlichen Unzulänglichkeiten und praxisnahen Beispielen.

Innovationsschutz

Am Anfang jedes Produkts steht die zündende Idee. Sie allein ist schwierig zu schützen, rechtlich wirklich relevant wird erst ihre konkrete Ausgestaltung. Dafür stehen verschiedene Immaterialgüterrechte zur Verfügung: Marken, Patente, Designs und Urheberrecht. Zusammen bilden sie ein möglichst umfassendes Schutzrechteportfolio, das Startups strategisch aufbauen sollten. Ergänzend bietet das Lauterkeitsrecht Schutz gegen unlautere Nachahmung, und im praktischen Austausch mit Geschäftspartnern sichern Geheimhaltungs- und Nichtverwertungsvereinbarungen das eigene Know-how. Innovationsschutz ist Investitionsschutz. Ohne gesicherte Ausschliesslichkeitsrechte fehlt der Anreiz, Ressourcen in neue Produkte zu investieren. Gerade in technologiegetriebenen Branchen zeigt sich, wie entscheidend ein starker Rechtsschutz für die Refinanzierung von Innovationen ist. Die Schutzrechte wirken jedoch nicht grenzenlos, sondern unterliegen dem Territorialitätsprinzip: Sie entfalten ihre Wirkung nur in dem Land, in dem sie angemeldet oder durchgesetzt werden. Für international agierende Startups bedeutet dies, frühzeitig eine Schutzstrategie zu entwickeln, die den relevanten Märkten entspricht. Rechte haben ist das eine, Recht bekommen, das andere. Immaterialgüterrechte können zivil- oder strafrechtlich durchgesetzt werden. Während Zivilprozesse mit hohen Kostenrisiken verbunden sind, kann der strafrechtliche Weg für Startups eine effizientere Option darstellen.

Innovationsschutz ist damit ein strategischer Pfeiler junger Unternehmen. Die hier aufgeworfenen Fragen werden im Kapitel 08 Innovationsschutz von digitalen Produkten vertieft, mit Darstellungen zu den einzelnen Schutzrechten, zum Territorialitätsprinzip sowie zum praktischen Rechtsschutz, der für Startups besonders relevant ist.

Verträge, insbesondere AGB

Verträge sind die juristische Grundlage von Geschäftsbeziehungen – von der Entstehung über Formfragen bis hin zur Durchsetzung. Neben einem klaren und verständlichen Inhalt ist in der juristischen Praxis auch der formale Abschluss, die korrekte Identifikation der Vertragsparteien, ihre Zeichnungsberechtigung, die Form (insbesondere bei qualifizierter digitaler Signatur) sowie – in long-term relationships, die Bedingungen zur Kündigung relevant.

Für Startups, speziell solchen mit einer grossen Zahl von Kundinnen und Kunden, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, besonders wichtig. Sie bestehen aus vorformulierten Vertragsklauseln, die den Abschluss im Massengeschäft rationalisieren, kleineren Unternehmen als Checkliste dienen und Vertragsdominanz schaffen – wer mit fixfertigen Klauseln auftritt, setzt sich meist durch. Wesentlich für deren rechtsgültige Anwendung ist, dass AGB rechtzeitig unterbreitet werden. Die Unklarheitsregel und die Ungewöhnlichkeitsregel schützen die Gegenpartei vor missbräuchlichen Klauseln.

Verträge bilden damit einen zentralen Hotspot im digitalen Projektmanagement für Startups: Sie sichern die Geschäftsbeziehung ab, schaffen Vertrauen und bilden die Basis für rechtssicheres Wachstum. Die hier kurz skizzierten Aspekte werden im Kapitel 04 Verträge in digitalen Projekten im Detail behandelt.

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