03 Arbeitnehmer in der digitalen Welt
Bis ins 19. Jahrhundert arbeiteten die meisten Leute in eigenen Familienbetrieben, oft in der Landwirtschaft und im Gewerbe. Mit der Industrialisierung Anfang des 20. Jahrhunderts hat sich das Arbeitsumfeld das erste mal fundamental geändert. Es entstanden Fabriken und immer mehr Leute arbeiteten dort. Das hatte auch rechtliche Auswirkungen. 1919 wurde die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) gegründet, heute eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (United Nations Organization, UNO), deren Auftrag es u.a. ist, die Rechte der arbeitenden Menschen zu schützen. Die ILO hat internationale Standards des Arbeitsrechts geschaffen, die über Konventionen in das Recht der Mitgliedstaaten transferiert wurden.
In den letzten Jahrzehnten entwickelte sich vor allem im Bereich Marketing und IT das Freelancing, in dem Auftragnehmer selbständig für Unternehmen arbeiten. Damit akquirieren die Unternehmen einerseits fehlendes Know-how und andererseits Arbeitskräfte, die sie auf Abruf und damit absolut flexibel einsetzen können. In jüngster Zeit sind in dieser Entwicklung nun die Clickworker (s. dazu nachfolgend) dazu gekommen. Speziell an diesen Arbeitsverhältnissen ist, dass die Leute einerseits wie Selbständige (Freelancer, s. dazu nachfolgend) arbeiten. Andererseits aber wie Arbeitnehmer in das System einer Internet-Plattform eingebunden sind, wie diejenige des Fahrdienstvermittlers Uber (s. dazu nachfolgend), sobald sie sich in das System einklicken. Während die Freelancer mit dem bestehenden Recht relativ gut erfasst werden können, passen die Clickworker irgendwie nicht mehr ins System. Sie fühlen sich als Selbständige, agieren auch weitgehend so, sind aber, wie im Fall Uber, trotzdem in digitale Systeme eingebunden. Es stellt sich die Frage, ob für diesen neuen Typ von Arbeitsverhältnis neues Recht geschaffen werden muss (s. dazu nachfolgend). Bei der aktuellen Entwicklung der Arbeitsverhältnisse ist wohl davon auszugehen, dass inskünftig die meisten Arbeitnehmer nicht mehr im Angestelltenverhältnis, sondern als Selbständige bzw. eben in Clickjobs arbeiten werden (s. dazu NZZ 28.01.2018 Verabschieden Sie sich von Ihrer festen Stelle).