Alle Immaterialgüterrechte (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Designrecht; s. Kapitel 08 Innovationsschutz von digitalen Produkten) sehen, neben dem Zivilprozess, auch die Möglichkeit der Durchsetzung basierend auf Strafrecht vor. Damit gehört auch die Verletzung von Immaterialgüterrechten zu den «Digital Crimes». Dieser Bereich wird ausführlich in Kapitel 08 Innovationsschutz von digitalen Produkten erörtert.