Case
Aus dem Ausland erhalten Adressaten in der Schweiz ein E-Mail mit der Aufforderung, als Kunden der Schweizer Bank UBS ihre Login-Daten für das E-Banking in nachfolgendem Formular zur «Kontrolle der Kundendaten» einzugeben:
Effektiv ist das E-Mail gefälscht und keine Kommunikation der UBS. In der Folge plündern die Akteure aus dem Ausland verschiedene Konten von UBS-Kunden.
Aufgabe
Wie beurteilen Sie dieses Verhalten aus strafrechtlicher Sicht? Ist das Verhalten nach schweizerischem Recht strafbar? Wenn ja, welchen Straftatbestand erfüllt das Verhalten? Können die Täter, die vom Ausland aus agieren, von den Schweizer Strafverfolgungsbehörden nach schweizerischem Recht belangt werden? Wäre das Delikt auch in der Schweiz strafbar, wenn der geschädigte UBS-Kunde nicht in der Schweiz wohnt? Erläutern Sie kurz.