05 Digital Personality – Identity
Es stellt sich für die Juristen also die Frage, wie man online sicher sein kann, dass das Gegenüber wirklich dasjenige ist, mit dem man kommunizieren möchte.
Dieses Problem haben Schweizer Banken bereits seit dem Jahre 1996, seit sie ihren Kunden Online-Dienstleistungen anbieten (s. Furrer/Dietrich, HSLU – W, Geschichte des Online-Banking). Gelöst haben das die Banken mittels spezieller Vereinbarung für Online-Dienstleistungen bzw. heute E-Banking. Der Kunde wird von der Bank offline eindeutig identifiziert. Ebenfalls erhält er offline einen Benutzer-Name sowie ein Passwort; in der Regel verbunden mit einer zusätzlichen Authentifizierung durch Zustellung eines Codes per SMS bei der Anmeldung oder Erfassung einer online angezeigten Grafik mit einem Smartphone. Juristisch handelt es sich dabei um eine mit dem spezifischen Geschäftsverhältnis vereinbarten und kreierten digitalen Identität, verbunden mit entsprechender digitaler Signatur (Benutzername, Passwort, evtl. zusätzlichem Code über Smartphone). Zum gleichen Typ einer digitalen Identität gehören auch die meisten anderen, im E-Commerce verwendeten Identitäten, z.B. für Facebook, Instagram, Amazon, Netflix, Tages-Anzeiger, Galaxus.
Eine universale digitale Identität ist dagegen die qualifizierte digitale Signatur gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES; s. 04 Verträge in digitalen Projekten – Qualifizierte digitale Signatur).