08 Innovationsschutz von digitalen Produkten – Cases
Langsam fahrende Elektroautos sind für das menschliche Ohr kaum hörbar. Besonders für Fussgängerinnen und Fussgänger ist das gefährlich. Neu importierte Elektro- und Hybridautos müssen deshalb künstlich erzeugte Geräusche produzieren, wenn sie mit weniger als 20 km/h unterwegs sind.
Hören Sie nachfolgenden Beitrag in der Radio-Sendung «Rendez-vous» und überlegen Sie sich, ob und wenn ja, wie man den Sound für die Elektroautos immaterialgüterrechtlich schützen kann bzw. wie dieser Sound immaterialgüterrechtlich geschützt ist.