03 Arbeitnehmer in der digitalen Welt
Wie immer wieder Praxisfälle zutage fördern, können neue Arbeitsformen, wie die Clickjobs, nicht mehr oder nicht mehr genügend mit dem aktuellen Recht erfasst werden, da sie etwas zwischen Angestelltenverhältnis und Freelancing sind. Die Clickworkers als Beispiel fühlen sich selber mehr selbständig, als angestellt. Trotzdem werden sie eben durch digitale Systeme dominiert und sind auch davon abhängig. Es braucht also neue Regeln, die einerseits den Arbeitnehmern, wie den Clickworkern, die gewünschte Freiheiten belassen, sie aber vor Ausbeutung (–> Prekariat), insbesondere auch der gesundheitlichen, schützen, und sie trotz grosser Selbständigkeit sozialversicherungsrechtlich absichern.
Wirtschaftsminister und Thinktank wollen neue Regeln für Clickworker
Das sieht im Grundsatz auch der Schweizer Wirtschaftsminister Schneider-Amann so (https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/schneiderammann-nimmt-uber-in-schutz/story/14353396). Der Schweizer Thinktank Avenir Suisse konkretisiert dies im Zusammenhang mit einer entsprechenden neuen Studie («Wenn die Roboter kommen», www.avenir-suisse.ch/publication/wenn-die-roboter-kommen). Avenir Suisse ist in diesem Kontext der Meinung, Sozialversicherungen sollten inskünftig auch Kleinpensen und unregelmässige Arbeitsverhältnisse abdecken. Des Weiteren müssten auch die Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung überholt und die Regelungen der Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden (NZZ Online 04.10.2017 Warum dem Arbeitsmarkt keine «Robokalypse» bevorsteht).
Bundesrat gegen «Lex Uber»
Im Oktober 2021 hat sich der schweizerische Bundesrat gegen Änderungen des Sozialversicherungsrechts ausgesprochen. Es bestehe wegen der Plattform-Ökonomie kein Handlungsbedarf für Gesetzesänderungen, schreibt er in einem Bericht. Mehrere vom Bundesamt für Sozialversicherungen geprüfte Optionen wurden verworfen. Ein naheliegender Kompromiss wäre eine «Lex Uber». Es könnte eine Kategorie geschaffen werden, die irgendwo zwischen Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis angesiedelt ist. Der Sozialversicherungsschutz wäre ähnlich wie bei normalen Arbeitnehmenden. Es gäbe aber keine Kündigungsfristen, Arbeitspensen oder Entschädigung für Ferien. Laut dem Bund würde ein eigener Status für die Plattform-Ökonomie aber das Gleichbehandlungsgebot verletzen. Unternehmen mit traditionellen Geschäftsmodellen wären benachteiligt. (NZZ 28.10.2021 Der Bundesrat will keine Extrawurst für Uber)
Neue Regeln für Clickworker noch nicht vom politischen Tisch
Neue Regeln für Clickworker sind aber in der Schweiz noch nicht vom politischen Tisch. Mehrere Vorstösse von Parlamentariern sind pendent (NZZ 28.10.2021 Der Bundesrat will keine Extrawurst für Uber).