Es ist klar. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer z.B. ehrverletzende Informationen publiziert, ist dafür sowohl straf-, wie auch zivilrechtlich verantwortlich. Das Internet hat jedoch neue Formen der Kommunikation geschaffen, bei denen die Verantwortlichkeit nicht einfach zu bestimmen ist. Das schweizerische Bundesgericht hat in den letzten Jahren immer wieder zu dieser Verantwortlichkeit Stellung genommen, wobei naturgemäss weitere Entscheide folgen werden. Was generell auffällt ist, dass sich das Bundesgericht mit den technischen Eigenheiten des Internet (immer noch …) schwertut. In diesem Kapitel wird der jeweilige Status Quo der schweizerischen Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit für Kommunikation im Internet summarisch dargestellt.
Verantwortlichkeit für Liken und Teilen von Internet-Content
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Verantwortlichkeit für Kommentare zu Internet-Content
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