Am 18. März 2018 kollidiert im US-amerikanischen Bundesstaat Arizona ein selbstfahrendes Auto des Fahrdienstvermittlers Uber mit einer 49-jährigen Fahrradfahrerin. Die Fahrradfahrerin stirbt im Spital (s. CNN 20.03.2018, Uber’s self-driving car killed someone. What happened?). Nicht zuletzt in den USA stellt sich in einem solchen Fall sofort die Frage nach der Haftung. Während Haftpflichtfälle schon in der anlogen Welt schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen aufwerfen, wird die Sache in der digitalen Welt noch komplexer. Denn zwischen Mensch und Maschine ist da nun auch noch eine digitale Komponente, die immer autonomer agiert (Stichwort «künstliche Intelligenz» (KI) [Artifical Intelligence, AI], s. dazu auch nachfolgend).
09.01 Haftung und Haftungsarten
09.03 Ausservertragliche Haftung
09.04 Verschuldenshaftung nach Art. 41 OR
09.12 Haftung für künstliche Intelligenz