Wie verschiedene Medien berichten, will die SBB die Bewegungen insbesondere von Pendlerinnen und Pendlern in ihren Bahnhöfen verfolgen, um damit vorab auch Daten über deren Kaufverhalten in ihren Bahnhof-Shoppings zu erhalten. Dafür will sie auch Gesichtserkennungs-Software einsetzen.
Wie ist eine solche Massnahme aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beurteilen? Welche Datenschutz-Grundsätze könnten durch dieses Vorgehen tangiert sein? Wie muss die SBB ihr Vorhaben ausgestalten, damit sie damit die Regeln des Datenschutzes nicht verletzt?
Quelle: Tages-Anzeiger Online 16.02.2023 Gesichtserkennung im Bahnhof – das müssen Sie wissen