05.01 Personality – Identity

05 Digital Personality – Identity

Identity

«Privacy» ist das Key Issue der digitalen Welt; nicht nur wegen des Datenschutz-Hypes betreffend die Internet-Community Facebook. Privacy ist aber keine Erfindung des digitalen Zeitalters, sondern wurde bereits im ersten Zivilgesetzbuch (ZGB) der Schweiz von 1907 in den Art. 27 ff., dem Schutz der Persönlichkeit, reguliert. Gemäss Art. 31 ZGB beginnt die Persönlichkeit bei natürlichen Personen mit dem Leben nach der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode. Vor der Geburt ist das Kind unter dem Vorbehalt rechtsfähig, dass es lebendig geboren wird. Eine juristische Person erlangt ihre Persönlichkeit durch einen juristischen Akt, gemäss Art. 52 ZGB durch den Eintrag ins Handelsregister. Keiner Eintragung bedürfen die öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sowie die Vereine, die nicht wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Die Existenz einer juristischen Person endet mit ihrer (freiwilligen oder gesetzlich erzwungenen) Liquidation (Art. 57 ff. ZGB). Gemäss Duden versteht man unter Identity bzw. Identität die «Echtheit einer Person» bzw. eben einer Persönlichkeit nach ZGB. Man spricht auch von Authentizität. Diese, bereits Anfang des letzten Jahrhunderts im schweizerischen Recht verankerten Begriffe transferieren wir nachfolgend in die digitale Welt, und überlegen uns, wie eine Persönlichkeit im Rechtssinne in dieser Welt entsteht, welchen Gefahren sie dort ausgesetzt ist, wie sie von diesen rechtlich geschützt wird und was mit der digitalen Identität passiert, wenn die natürliche oder juristische Person dahinter stirbt bzw. liquidiert wird.

Multiple Identities in der digitalen Welt

Aus juristischer Sicht kann eine Person nur eine Identität haben. Aber auch schon offline ist es möglich, dass eine Person verschiedene, andere Identitäten vorspiegelt. Online ist dies noch viel einfacher. Es ist sogar so, dass sich Personen weitere digitale Identitäten zulegen, die dies offline nie tun würde. Dabei geht es in der Regel um Privacy. Personen möchten z.B. nicht, dass Anbieter oder Dritte wissen, dass sie einen bestimmen digitalen Service nutzen.

E-Person

Um die Verantwortungslücken beim Einsatz intelligenter Roboter und anderer autonomer Systeme zu schliessen, wird u. a. die Einführung einer «elektronischen Person» («E-Person») diskutiert. Die Folge davon wäre, dass solche Systeme als eigene Rechtspersönlichkeiten anerkannt und selbstständig haftbar wären. Ähnlich wie Unternehmen als juristische Personen (z.B. GmbH oder AG) müssten die E-Personen hierfür mit einer eigenen Haftungsmasse ausgestattet sein, an die sich Geschädigte halten können, z.B. wenn ein Roboter ohne menschliches Zutun einen Schaden verursacht (Wilkens/Falk, Smart Contracts, Springer 2019, S. 34; s. dazu auch Kapitel 09.11 Haftung in der Robotik).

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