04 Verträge in digitalen Projekten
Auch Nicht-Juristen können Verträge redigieren
Einen Vertrag zu redigieren ist grundsätzlich nicht schwierig und man braucht dafür nicht Jurist zu sein; diese haben einfach mehr Übung darin.
«A und O» der Vertragsredaktion
Das «A und O» der Vertragsredaktion ist, ob der Text klar und für alle verständlich ist. Dabei muss bedacht werden, dass der Vertrag nicht nur den Parteien klar sein muss, sondern auch dritten, da oft nicht diejenigen Verträge aushandeln und redigieren, die die sie später anwenden. Kommt dazu, dass im Worst Case eben auch Rechtsanwältinnen und Richter mit einem Vertrag befasst sein werden.
Wegweisend muss zudem ein «Worst Case-Denken» («Anything that can go wrong will go wrong») sein. Verträge werden nicht nur für Sonnenschein, sondern gerade auch für Regen abgeschlossen. Ob ein Vertrag gut ist, zeigt sich insbesondere dann, wenn die Sache schiefläuft. Darum muss man sich bei der Vertragsgestaltung fragen, ob möglichst alle Worst Cases und ihre Folgen berücksichtigt worden sind. Aus diesem Grund sind vielleicht auch Juristen besser in der Vertragsredaktion, weil sie täglich mit den Worst Cases konfrontiert sind und es ihnen leichter fällt, als juristischen Laien, sich vorzustellen, was alles schiefgehen könnte … Dabei muss bedacht werden, dass der Vertrag nicht nur den Parteien klar sein muss, sondern auch dritten, da oft nicht diejenigen Verträge aushandeln und redigieren, die die sie später anwenden. Kommt dazu, dass im Worst Case eben auch Rechtsanwältinnen und Richter mit einem Vertrag befasst sein werden.
Rein redaktionell ist für mich in der Praxis schlussendlich noch wichtig, dass Punkte, die thematisch zusammengehören (z.B. zu den Zahlungsmodalitäten) unter dem gleichen Titel oder in der gleichen Klausel zu finden sind.
Changemanagement und Eskalationsverfahren
Da sich die Ausgangslage für den Vertragsabschluss, insbesondere in langfristigen Vertragsverhältnissen (long-term relationship), ändern und dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann, ist diesem Umstand in Verträgen mit der Vereinbarung eines juristischen Changemanagements und eines Eskalationsverfahrens (s. Kapitel 11 Dispute Resolution und Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt – Eskalationsverfahren) Rechnung zu tragen.