Prozesskostenrechner Zivilprozess

Schätzt die Prozesskosten im Zivilprozess bei vollständigem Unterliegen (Art. 106 Abs. 1 ZPO): Gerichtskosten, Parteientschädigung an die Gegenseite und eigene Anwaltskosten — für Bundesgericht und 6 Kantone.

Bei diesem Prozesskostenrechner für den Zivilprozess handelt es sich um ein Tool der E-Learning-Plattform digilaw.ch das ausschliesslich zu Lehr- und Lernzwecken zur Verfügung gestellt wird. Die Prozesskosten für einen konkreten Prozess müssen zwingend durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt berechnet werden.

Der Prozesskostenrechner für den Zivilprozess ist derzeit verifügbar für: Bundesgericht, Zürich, Bern, Luzern, Genf, Waadt und Aargau. Weitere Kantone werden schrittweise verifiziert und ergänzt.

6 Kantone + Bund
Wählen Sie das angerufene Gericht.
Vermögensrechtliche Streitigkeit gemäss Art. 91 ff. ZPO.
Rechtsgrundlagen: Art. 219 ff., 243 ff., 248 ff., 197 ff. ZPO.
Die eigenen Anwaltskosten fallen unabhängig vom Prozessausgang an.
Wählen Sie zusätzliche Kantone für einen Direktvergleich der Prozesskosten.

Geben Sie die Parameter ein und klicken Sie auf „Prozesskosten berechnen“.

Hinweise zur Berechnung Der Prozesskostenrechner ermittelt die Prozesskosten im Zivilprozess bei vollständigem Unterliegen nach Art. 106 Abs. 1 ZPO. Die unterliegende Partei trägt: (1) die Gerichtskosten, (2) die Parteientschädigung an die obsiegende Gegenpartei, sowie (3) das eigene Anwaltshonorar (unabhängig vom Ausgang). Die Werte beruhen auf den offiziellen kantonalen Gebühren- und Anwaltsentschädigungs­tarifen und stellen Richtwerte dar — innerhalb des gesetzlichen Tarifrahmens verfügt das Gericht über Ermessen. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten anteilmässig verteilt (Art. 106 Abs. 2 ZPO). Bei Vergleich, Rückzug oder Anerkennung können die Tarife reduziert werden. Mehrwertsteuer (Art. 25 MWSTG) und ausserordentliche Auslagen (z.B. Gutachten, Übersetzungen) sind nicht enthalten.